Der Springpfuhlpark ist eine öffentliche Grünanlage. Für Wege durch öffentliches Grün besteht nach dem Grünanlagengesetz keine Verpflichtung zur Beleuchtung, somit erhält das Natur- und Umweltamt dafür auch kein Budget.
Ungeachtet dessen gibt es u.a. im Springpfuhlpark und dort, wo es fußläufige Verbindungen gibt, die von Bürger/innen gern genutzt werden, Beleuchtung an Wegen im öffentlichen Grün, die das Natur- und Umweltamt sozusagen über seine Pflichtaufgaben hinaus zur Verfügung stellt.
Bedauerlicherweise gibt es immer wieder verantwortungslose Menschen, die die Lampen mutwillig zerstören. Gerade im Springpfuhlpark musste die Beleuchtung in den letzten Monaten mehrfach repariert werden. Dies gilt ebenfalls unter anderem für den Bürgerpark.
Die anhaltend hohen Temperaturen und die geringen Niederschläge erfordern prioritär zusätzliches Wässern der ca. 3.000 Jungbäume im Bezirk.
Aus diesen Gründen wird das Natur- und Umweltamt in diesem Jahr lediglich eine einmalige Instandsetzung der Beleuchtung vor Beginn der dunklen Jahreszeit beauftragen können.
In der Regel gibt es Gehwege im beleuchteten Straßenland, die alternativ benutzt werden können. Für die unter Umständen notwendigen kleinen Umwege bittet das Natur- und Umweltamt um Verständnis.